Die Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) bieten Unterstützung für junge Menschen, die aufgrund einer seelischen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung besondere Hilfe und Betreuung benötigen. Ziel dieser Hilfen ist es, den betroffenen Kindern und Jugendlichen ein weitestgehend selbstständiges Leben zu ermöglichen und ihre seelische Gesundheit zu fördern.
Was bedeutet seelische Behinderung?
Eine seelische Behinderung liegt vor, wenn ein Kind oder Jugendlicher aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Störung in seiner emotionalen, sozialen oder geistigen Entwicklung stark eingeschränkt ist. Dies kann sich in verschiedenen Bereichen des Lebens zeigen, z. B. in der Schule, im Umgang mit anderen Menschen oder in der Bewältigung des Alltags.
Zu den häufigen seelischen Behinderungen gehören:
- Angststörungen
- Depressionen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Essstörungen
- Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) nach belastenden Erfahrungen
Wer bekommt diese Hilfe?
Die Hilfen nach § 35a SGB VIII richten sich an:
- Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer seelischen Behinderung besondere Unterstützung benötigen.
- Eltern, die Hilfe im Umgang mit den Herausforderungen der seelischen Behinderung ihres Kindes suchen.
- Jugendliche, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung Unterstützung bei der Bewältigung ihres Lebens brauchen.
Die Hilfe ist besonders dann notwendig, wenn die seelische Behinderung die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen erheblich beeinträchtigt und eine normale Integration in das soziale Leben (z. B. in die Schule oder die Familie) nicht mehr möglich ist.
Welche Hilfen gibt es nach § 35a SGB VIII?
Es gibt verschiedene Arten von Hilfen, die je nach Bedarf des Kindes oder Jugendlichen gewährt werden. Hier sind die wichtigsten:
- Erzieherische Hilfen
Diese Form der Hilfe ist besonders geeignet, um das Kind oder den Jugendlichen in seinem Alltag zu unterstützen. Dazu gehört die Unterstützung in der Schule, in der Familie oder auch in der Freizeit. Erzieherische Hilfen sollen das seelisch behinderte Kind oder den Jugendlichen fördern, seine sozialen Fähigkeiten zu verbessern und ihm zu helfen, besser mit anderen Menschen umzugehen. - Psychosoziale Betreuung und Therapie
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert sind, benötigen oft auch therapeutische Unterstützung. Dies kann in Form von Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder anderen Formen der seelischen Unterstützung geschehen. Ziel ist es, die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu stabilisieren und ihnen zu helfen, ihre Probleme zu bewältigen. - Ambulante Hilfen
Ambulante Hilfen umfassen Beratungen und Unterstützungsmaßnahmen, die außerhalb einer stationären Einrichtung angeboten werden. Dazu gehört z. B. die ambulante Betreuung, bei der ein Fachkraft regelmäßig das Kind oder den Jugendlichen zu Hause oder in anderen sozialen Umfeldern besucht und unterstützende Maßnahmen durchführt. - Stationäre Hilfen
Wenn eine ambulante Hilfe nicht ausreicht, um das Kind oder den Jugendlichen ausreichend zu unterstützen, können stationäre Hilfen gewährt werden. Das bedeutet, dass der junge Mensch für eine bestimmte Zeit in einer spezialisierten Einrichtung lebt, z. B. in einem Therapieheim oder einer Jugendhilfeeinrichtung, die sich auf die Betreuung seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher spezialisiert hat. Hier erhalten sie die notwendige Unterstützung rund um die Uhr. - Förderung der Integration in die Gesellschaft
Ein weiteres Ziel der Hilfe nach § 35a SGB VIII ist es, den betroffenen Kindern und Jugendlichen zu helfen, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Dazu gehört die Unterstützung beim Erlernen sozialer Fähigkeiten, der Schulbildung und der Eingliederung in den Alltag.
Wie wird die Hilfe nach § 35a SGB VIII beantragt?
Die Hilfe nach § 35a SGB VIII kann von den Eltern, dem Jugendamt oder auch von der Schule des Kindes beantragt werden. In der Regel erfolgt zunächst eine Begutachtung des Gesundheitszustands des Kindes oder Jugendlichen. Das Jugendamt und Fachkräfte prüfen dann, welche Form der Hilfe am besten geeignet ist.
Es wird ein Hilfeplan erstellt, der die individuelle Unterstützung festlegt. Die Hilfeplanung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und den zuständigen Fachkräften, damit die Unterstützung genau auf die Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen abgestimmt wird.
Ziele der Hilfe nach § 35a SGB VIII
- Förderung der seelischen Gesundheit des Kindes oder Jugendlichen.
- Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags und der Integration in die Gesellschaft.
- Stärkung der sozialen Fähigkeiten und des Selbstbewusstseins.
- Förderung einer positiven Entwicklung trotz der seelischen Beeinträchtigung.
- Unterstützung der Familie im Umgang mit den Herausforderungen einer seelischen Behinderung.
Warum sind diese Hilfen wichtig?
Seelisch behinderte Kinder und Jugendliche haben es oft schwer, ihren Alltag zu bewältigen und sich in die Gesellschaft zu integrieren. Sie benötigen besondere Unterstützung, um ihre psychische Gesundheit zu stabilisieren und ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Die Hilfen nach § 35a SGB VIII bieten diesen Kindern und Jugendlichen die nötige Unterstützung, um ein möglichst selbstständiges und erfülltes Leben zu führen.
Diese Hilfe fördert nicht nur die persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, sondern auch die Unterstützung der Eltern und das Zusammenleben in der Familie. Sie ist ein wichtiger Schritt, um den jungen Menschen zu helfen, ihre seelische Gesundheit zu stabilisieren und ihre Zukunft positiv zu gestalten.