
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein zentrales Angebot der Kinder- und Jugendhilfe nach § 31 SGB VIII. Sie richtet sich an Familien, die Unterstützung in ihrer Erziehungsarbeit, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und in Krisensituationen benötigen.
Die Wegbegleiter Niedersachsen-Süd UG zielen darauf ab, Familien in belastenden Lebenslagen durch intensive Betreuung und Begleitung zu stärken und somit zur Verbesserung der Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen beizutragen.
Das Angebot der „Die Wegbegleiter Niedersachsen-Süd UG“ richtet sich an Familien, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und Unterstützung bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen benötigen.
„Die Wegbegleiter Niedersachsen-Süd UG“ bietet eine Vielzahl an Leistungen an, die sich an den individuellen
Bedürfnissen der Familien orientieren. Diese umfassen unter anderem:
- Intensive Betreuung und Begleitung: Regelmäßige Hausbesuche und telefonische
Erreichbarkeit auch zum Beispiel durch WhatsApp oder Telegramm, um kontinuierlich
Unterstützung zu gewährleisten. - Krisenintervention: Kurzfristige und flexible Unterstützung in akuten Krisensituationen.
- Hilfeplanung und Zielvereinbarungen: Gemeinsam mit der Familie und dem Jugendamt
werden konkrete Ziele und Maßnahmen entwickelt, die regelmäßig überprüft und angepasst
werden. - Begleitung zu Terminen: Unterstützung bei Behördengängen, Arztterminen oder Gesprächen
in Schulen. - Elterntraining und Erziehungsberatung: Individuelle Beratung und Gruppenangebote zur
Stärkung der Erziehungskompetenzen. - Vermittlung von weiteren Hilfen: Unterstützung bei der Inanspruchnahme weiterer sozialer,
therapeutischer oder wirtschaftlicher Hilfsangebote. - Stärkung der eigenen Resilienzen und die Möglichkeit zu geben, Erziehungskompetenzen zu
erweitern und sich zu entwickeln. - Gefährdungseinschätzungen für andere soziale Einrichtungen und Schulen.
- Methodisches arbeiten durch das Erstellen von Genogrammen, Soziogrammen und
Zeitstrahl oder auch das erarbeiten von möglichen Skills bei selbstverletzendem Verhalten.
Was ist die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach SGB VIII?
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein besonderes Unterstützungsangebot für Familien, die in schwierigen Situationen Unterstützung im Alltag brauchen. Ziel ist es, die Familien zu stärken und zu stabilisieren, sodass sie ihre Herausforderungen selbstständig bewältigen können. Die SPFH richtet sich an Familien, die vor sozialen, finanziellen oder erzieherischen Problemen stehen und Unterstützung in ihrem Familienleben benötigen. Die Grundlage für dieses Angebot ist im § 31 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) geregelt.
Hier eine ausführliche Beschreibung dessen, was die sozialpädagogische Familienhilfe bietet und wie sie arbeitet:
1. Hilfe bei Alltagsproblemen und Organisation des Familienlebens
- Die sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt die Familie bei alltäglichen Aufgaben, die das Familienleben oft belasten. Das können Themen sein wie Haushaltsführung, Strukturierung des Tagesablaufs oder die Organisation von Terminen.
- Die Unterstützung soll der Familie helfen, besser mit ihren Aufgaben umzugehen und einen geregelten Alltag zu schaffen.
2. Unterstützung bei Erziehungsfragen
- Die SPFH begleitet Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder und gibt ihnen praktische Tipps, wie sie in herausfordernden Situationen reagieren können. Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund.
- Es werden gemeinsam Strategien entwickelt, die den Familienalltag erleichtern, und die Eltern lernen, wie sie Konflikte besser bewältigen und das Familienklima verbessern können.
3. Stärkung der familiären Bindungen und der Kommunikation
- Ein wichtiger Teil der sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern zu stärken. Die SPFH hilft der Familie, besser miteinander zu kommunizieren, Missverständnisse zu vermeiden und eine positive Familienatmosphäre zu schaffen.
- Ziel ist es, eine stabile und vertrauensvolle Beziehung innerhalb der Familie aufzubauen, in der sich jedes Familienmitglied gehört und wertgeschätzt fühlt.
4. Begleitung in Krisenzeiten und Unterstützung bei der Problemlösung
- Die SPFH ist in Krisenzeiten für die Familie da, z. B. bei finanziellen Notlagen, Trennungssituationen oder anderen belastenden Ereignissen. Die Helfer*innen unterstützen dabei, Lösungen zu finden und die Krise zu bewältigen.
- Die Familie erhält Unterstützung dabei, ihre Ressourcen und Stärken zu erkennen und zu nutzen, um die Situation aus eigener Kraft zu verbessern.
5. Hilfe im Umgang mit Behörden und sozialen Einrichtungen
- Oft sind Familien im Umgang mit Ämtern, Schulen oder anderen Einrichtungen überfordert. Die SPFH unterstützt die Familie bei der Kommunikation mit diesen Stellen, begleitet bei Terminen und hilft beim Ausfüllen von Formularen.
- So kann die Familie ihre Rechte besser wahrnehmen und bekommt die nötige Unterstützung von außen, die sie braucht.
6. Förderung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
- Ein wichtiges Ziel der SPFH ist es, dass die Familie mit der Zeit lernt, ihre Probleme eigenständig zu lösen. Die Helfer*innen erarbeiten gemeinsam mit der Familie Lösungswege, die sie Schritt für Schritt selbst umsetzen können.
- Die Familie soll Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten gewinnen und lernen, schwierige Situationen aus eigener Kraft zu meistern.
7. Einbindung des sozialen Umfelds
- Die sozialpädagogische Familienhilfe arbeitet eng mit dem sozialen Umfeld der Familie zusammen. Dazu können Schulen, Kindergärten, Vereine und andere Einrichtungen gehören, die eine wichtige Rolle im Leben der Kinder und Eltern spielen.
- Die SPFH sorgt dafür, dass die Familie in ihrem Umfeld Unterstützung findet und Teil der Gemeinschaft ist.
Das Ziel der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH)
Das Ziel der sozialpädagogischen Familienhilfe ist es, die Familie so zu unterstützen, dass sie langfristig stabil und eigenständig wird. Die Hilfe soll den Eltern und Kindern ermöglichen, ihre Herausforderungen als Team zu bewältigen und eine sichere, liebevolle Umgebung zu schaffen. Die SPFH bleibt so lange bei der Familie, bis sie sicher alleine zurechtkommt und keine weitere Unterstützung mehr benötigt.
Gesetzliche Grundlage: § 31 SGB VIII Die sozialpädagogische Familienhilfe ist im Sozialgesetzbuch VIII verankert. Laut § 31 SGB VIII bietet die SPFH intensive Betreuung und Unterstützung über einen längeren Zeitraum an und orientiert sich an den Bedürfnissen der gesamten Familie. Sie ist für Familien gedacht, die besondere Unterstützung brauchen, um ihre familiären und erzieherischen Aufgaben besser bewältigen zu können.