Was ist die Unterstützung für junge Erwachsene nach SGB VIII?
Die Unterstützung für junge Erwachsene richtet sich an Jugendliche ab 18 Jahren, die beim Übergang ins Erwachsenenleben noch Hilfe brauchen. Diese Unterstützung ist in § 41 des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) geregelt und wird als „Hilfe für junge Volljährige“ bezeichnet. Ziel ist es, jungen Menschen in schwierigen Situationen Stabilität und Orientierung zu geben, damit sie ein eigenständiges und verantwortungsbewusstes Leben führen können.
Hier eine ausführliche Beschreibung dessen, was die Unterstützung für junge Erwachsene beinhaltet und wie sie funktioniert:
1. Begleitung beim Übergang in ein eigenständiges Leben
- Die Unterstützung hilft jungen Erwachsenen dabei, auf eigenen Füßen zu stehen. Oft geht es darum, sich vom Elternhaus zu lösen und ein selbstständiges Leben aufzubauen, z. B. eine eigene Wohnung zu finden und den Alltag zu organisieren.
- Diese Begleitung ist besonders für junge Menschen gedacht, die noch Unterstützung brauchen, weil sie beispielsweise aus einer schwierigen familiären Situation kommen oder aufgrund anderer Lebensumstände auf sich allein gestellt sind.
2. Hilfe bei Ausbildung und Berufseinstieg
- Der Start in eine Ausbildung, ein Studium oder den ersten Job ist ein großer Schritt, bei dem viele Fragen und Unsicherheiten auftauchen können. Die Unterstützung hilft, passende Ausbildungs- oder Berufsmöglichkeiten zu finden und sich im Berufsalltag zurechtzufinden.
- Die jungen Erwachsenen erhalten Beratung und praktische Hilfe, z. B. beim Schreiben von Bewerbungen, beim Vorbereiten auf Vorstellungsgespräche und bei der Planung ihrer beruflichen Zukunft.
3. Unterstützung im Umgang mit Behörden und finanziellen Angelegenheiten
- Das eigenständige Leben bringt auch viele organisatorische Aufgaben mit sich, wie den Umgang mit Ämtern, das Beantragen von Förderungen (z. B. BAföG oder Wohngeld) oder das Erstellen eines Budgets.
- Die jungen Erwachsenen erhalten Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und bei der Organisation ihrer Finanzen, damit sie ihre Angelegenheiten selbstständig regeln können.
4. Hilfe bei persönlichen und sozialen Herausforderungen
- Die Zeit des Erwachsenwerdens bringt oft auch persönliche Herausforderungen mit sich: Selbstzweifel, Beziehungsprobleme, Konflikte im sozialen Umfeld oder psychische Belastungen. Die Unterstützung hilft den jungen Erwachsenen, Wege zur Lösung dieser Probleme zu finden.
- Durch Gespräche und Beratung werden sie ermutigt, mit Stress und Schwierigkeiten besser umzugehen und sich persönlich weiterzuentwickeln.
5. Förderung der Eigenverantwortung und Selbstständigkeit
- Ein zentrales Ziel der Hilfe für junge Erwachsene ist es, sie zu befähigen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und Verantwortung für sich selbst zu übernehmen.
- Die jungen Erwachsenen lernen, ihr Leben eigenständig zu organisieren, Entscheidungen bewusst zu treffen und die Konsequenzen dieser Entscheidungen zu tragen. Dies ist wichtig für ihre langfristige Stabilität und Unabhängigkeit.
6. Unterstützung bei der Stabilisierung von Wohn- und Lebenssituationen
- Besonders in instabilen Lebenslagen – z. B. bei drohender Wohnungslosigkeit oder Schwierigkeiten mit der Wohnsituation – ist die Unterstützung für junge Erwachsene wichtig. Die jungen Menschen werden darin unterstützt, eine stabile Wohnsituation zu finden und diese langfristig zu sichern.
- Dabei kann die Unterstützung sowohl bei der Suche nach einer Wohnung als auch bei der Vermittlung von Kenntnissen im Bereich Haushaltsführung und Mietrecht helfen.
Ziel der Unterstützung für junge Erwachsene
Das Ziel der Unterstützung für junge Erwachsene ist es, sie auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu begleiten, bis sie sicher und stabil im Leben stehen und keine Hilfe mehr benötigen. Die Unterstützung endet nicht sofort mit dem 18. Geburtstag, sondern kann je nach Bedarf bis zum 21. Lebensjahr gewährt werden – in besonderen Fällen auch darüber hinaus. So wird gewährleistet, dass junge Menschen genügend Zeit haben, ihre Unabhängigkeit zu entwickeln.
Rechtliche Grundlage: § 41 SGB VIII
Die Hilfe für junge Volljährige ist im § 41 SGB VIII geregelt. Dieser Paragraf legt fest, dass jungen Erwachsenen auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres Unterstützung zusteht, wenn sie diese für eine positive Entwicklung und zur Überwindung von Problemen benötigen. Die Hilfe kann verlängert werden, wenn die Entwicklung des jungen Menschen dies erfordert und das Ziel der eigenverantwortlichen Lebensführung noch nicht vollständig erreicht ist.